Information

Sehr geehrter Herr…,

gegenwärtig befindet sich nicht nur unser Unternehmen, sondern unsere gesamte Weltwirtschaft/ Gesellschaft in einem Ausnahmezustand. Ursächlich hierfür ist die länderübergreifende Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus (Sars-CoV-2). Dennoch haben wir als Unternehmen und Sie als Arbeitnehmer vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Ihre Pflicht besteht darin, Ihre Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, um hierfür Ihren Lohn zu erhalten.

Wir sprechen diese Selbstverständlichkeit aus den vorgenannten Gründen an und weisen darauf hin, dass sofern Sie keine anderslautende Reaktion/ Information unsererseits erhalten, die arbeitsvertraglichen Regelungen für Sie bindend sind. Sie werden über den Fortgang Ihrer Tätigkeit an Ihrem aktuellen Montage-/ Arbeitsort informiert werden.

Aktuell gibt es noch keinen Anlass der Arbeit fern zu bleiben. Sofern Ihrerseits unbegrünet dagegen verstoßen wird, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies wollen wir im Interesse Ihrer Person und im Interesse des Unternehmens natürlich vermeiden. Wir werden alle Informationen im Büro oder telefonisch zur Verfügung stellen

Zusammenfassend ist auszuführen, dass wir alles unternehmen werden den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und alle Möglichkeiten, z.B. auch der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu nutzen, um eine finanzielle Absicherung für Sie zu gewährleisten.

Für Rückfragen sind wir jederzeit für Sie erreichbar.